Alles Wissenswerte zur Garantie beim Zahnersatz in der Zahnklinik DIAC in Stettin
- Allgemein
- Webteam Zahnklinik Stettin
Was bedeutet „Garantie“ beim Zahnersatz?
Die Garantie beim Zahnersatz ist ein freiwilliges Versprechen der Zahnklinik, dass der hergestellte Zahnersatz für einen bestimmten Zeitraum einwandfrei funktioniert und keine Mängel aufweist, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Sie ergänzt die gesetzliche Gewährleistung, die in Deutschland und auch für Patienten aus Deutschland bei Behandlungen in Polen grundsätzlich zwei Jahre beträgt. Die Gewährleistung verpflichtet den Zahnarzt, innerhalb dieser Frist Mängel kostenfrei zu beheben, sofern diese nicht durch unsachgemäßen Gebrauch des Patienten entstanden sind.
Welche Arten von Zahnersatz sind durch die Garantie abgedeckt?
Typischerweise umfasst die Garantie bei der Zahnklinik DIAC in Stettin alle festen und herausnehmbaren Zahnersatzformen wie Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Diese werden im hauseigenen Labor gefertigt, was eine enge Qualitätskontrolle und schnelle Nachbesserungen ermöglicht. Schäden, die auf Materialfehler oder handwerkliche Mängel zurückzuführen sind, fallen unter die Garantie. Schäden durch Unfälle, unsachgemäße Behandlung oder Verschleiß sind davon ausgenommen.
Wie lange gilt die Garantie und wovon hängt die Dauer ab?
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre und ist verbindlich. Die freiwillige Garantie der Zahnklinik DIAC kann darüber hinausgehen und variiert je nach Art des Zahnersatzes und individuellen Vereinbarungen. Faktoren wie die Art des Materials, die Pflege durch den Patienten und die regelmäßigen Kontrollbesuche beeinflussen die Garantiedauer. Wichtig ist, dass Patienten die empfohlenen Kontrolltermine wahrnehmen und den Zahnersatz sachgerecht behandeln, um die Garantie nicht zu gefährden.
Was müssen Patienten beachten, um die Garantie beanspruchen zu können?
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, müssen Patienten die Anweisungen zur Pflege und Handhabung des Zahnersatzes genau befolgen. Schäden durch Stürze, unsachgemäße Belastung oder Vernachlässigung sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Zudem ist es notwendig, regelmäßige Kontrolltermine in der Zahnklinik DIAC wahrzunehmen, damit mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können. Bei Mängeln sollten Patienten zeitnah die Klinik kontaktieren, um eine kostenlose Nachbesserung oder Reparatur zu ermöglichen.
Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung ist eine rechtliche Verpflichtung des Zahnarztes, die mindestens zwei Jahre gilt und Mängel abdeckt, die nicht durch den Patienten verursacht wurden. Sie beinhaltet das Recht auf Nachbesserung oder Neuanfertigung, sofern dies zumutbar ist. Die freiwillige Garantie der Klinik hingegen ist ein zusätzliches Versprechen, das oft über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht und dem Patienten mehr Sicherheit bietet. Während die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist, kann die Garantie individuell ausgestaltet sein und auch längere Laufzeiten oder zusätzliche Leistungen umfassen.
Die Zahnklinik DIAC in Stettin bietet Patienten aus Deutschland, insbesondere aus Berlin und Hamburg, durch ihre transparente Garantie- und Gewährleistungspolitik sowie durch moderne Ausstattung und eigene Labore eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Versorgung mit Zahnersatz. Die Nähe zu Deutschland und die gute Erreichbarkeit machen Stettin zu einem attraktiven Standort für Patienten, die Wert auf Qualität und Service legen.