Garantien für den Zahnersatz in der Zahnklinik Stettin (DIAC)
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Garantie für Zahnersatz im Ausland: bis zu 4 Jahre in Stettin
Erstklassige Materialien sind die Grundlage jeder Behandlung mit festsitzendem Zahnersatz. Daher erhalten Patienten in unserer Zahnklinik Stettin (DIAC) in Polen eine Garantie von 4 Jahren auf Kronen, Brücken und Füllungen, Veneers sowie Implantate. Für Prothesen gibt es je nach Anfertigung zwischen einem und 3 Jahren Garantie.
Sicherheit bei einer Zahnbehandlung im Ausland
Durch unsere Garantie-Leistungen können Sie sich ohne Sorgen für eine Behandlung in Stettin in Polen entscheiden. Im Garantieumfang enthalten sind alle Zahnbehandlungen und die Prothetik. Nicht enthalten sind Provisorien sowie Nachbehandlungen, beispielsweise zur Entfernung von Fäden oder der nachträglichen Unterfütterung von Zahnersatz. Die Sicherstellung der Garantie ist einfach, da Sie alle wichtigen Informationen direkt im Anschluss an Ihre Behandlung in Stettin erhalten. Damit Ihr Zahnersatz lange hält und Sie die Garantie durch unsere Zahnklinik im polnischen Ausland in Anspruch nehmen können, beachten Sie bitte unsere Informationen zum richtigen Umgang mit Ihrer Prothese.
> Die Dritten benötigen Pflege. Nehmen Sie die Maßnahmen zur Mundhygiene regelmäßig vor.
> Befolgen Sie die medizinischen Anweisungen, zum Beispiel die Entfernung der Prothese während der Nachtruhe.
> Behandeln Sie den Zahnersatz sachgemäß und sorgfältig.
> Halten Sie die Kontrolltermine in unserer Zahnklinik ein.
Sie erhalten in unserer Zahnklinik eine hochwertige Behandlung mit besten Materialien. Daher geben wir Ihnen lange Garantien und die Sicherheit, dass Ihr Zahnersatz bei richtiger Handhabung lange hält. Halten Sie die Anweisungen, die Sie beim Besuch unserer Zahnklinik im Ausland bekommen nicht ein, kann dies eine Minderung der Garantieansprüche oder deren Wegfall zur Folge haben. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie die vorgenommenen Behandlungen vollständig bezahlt haben. Die Garantie ist nur möglich, wenn die Rechnung für unsere Leistungen vollständig und im mit uns vereinbarten Zeitraum von Ihnen begleichen wurde.