Zuschuss für Ihre Zahnbehandlung mit dem Heil- und Kostenplan
Bevor Ihre Zahnbehandlung in Polen stattfindet, sollten Sie Ihrer Krankenkasse unbedingt einen Heil- und Kostenplan (HKP) zur Genehmigung vorlegen. Der HKP dokumentiert den zahnärztlichen Befund, die geplanten Behandlungsschritte sowie das Honorar des Zahnarztes und die Laborkosten. Auf seiner Basis entscheidet Ihre Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für Ihre Zahnbehandlung ist. Er ist übrigens immer gleich hoch, egal, ob Sie sich in Deutschland oder Polen behandeln lassen.
Um bei uns ein individuelles zahnärzliches Angebot zu bekommen, wählen Sie bitte einen der drei Wege: