Zahnbehandlung in Stettin: Corona-Lage in Polen 

Wenn Sie aktuell eine Zahnersatz-Behandlung im Ausland planen, sind einige Besonderheiten für die Einreise und den Aufenthalt in Polen zu beachten. Reisen Sie aus der EU ein, können Sie sich aus der vorgeschriebenen 10-Tage Quarantäne freitesten oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen. Geimpfte und genesene Patienten (bis 180 Tage nach Erkrankung) reisen mit einem entsprechenden Nachweis ohne Test- und Quarantänepflicht ein. 

Woran Sie wegen Corona aktuell denken sollten 

Der Bahn- und Flugverkehr nach Polen ist derzeit reduziert. Haben Sie einen Termin für die Zahnbehandlung, buchen Sie die Anreise rechtzeitig. Es empfiehlt sich außerdem einen längeren Aufenthalt einzuplanen, da Sie die Gelegenheit nutzen können, Ihre Zahnbehandlung mit einem Städtetrip nach Stettin zu verbinden. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz liegt momentan bei 37,3 (Stand 15.10.2021) und auch die Impfquote nimmt stetig zu und liegt bei 51,99% Zweitimpfungen (Stand 15.10.2021). 

Im öffentlichen Leben gibt es einige Einschränkungen aufgrund von Corona und es gelten die aktuellen Hygieneregeln, das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im ÖVPN. Hier gilt auch eine begrenzte Platzbelegung. Grundsätzlich sind Hotellerie und Gastronomie aber geöffnet. Da die Belegungsgrenze bei unter 75 Prozent liegt, buchen Sie Ihre Unterkunft am besten sofort nach der Terminvereinbarung für Ihre Behandlung. Auch das gesellschaftliche Leben wurde langsam wieder aufgenommen. Kulturelle Veranstaltungen finden statt – doch auch hier sollten Sie mit einigen Einschränkungen (bsp. verringerter Personenkapazität) rechnen und sich an die Hygienevorschriften sowie an die Maskenpflicht halten. Zahlreiche Orte, beispielsweise Tankstellen, Geschäfte und Banken dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Oder nach vorheriger Handdesinfektion. Desinfektionsmittel-Spender oder Handschuhe finden Sie am Eingang der Geschäfte. Beachten Sie bitte, dass bei Verstößen eine Strafe zwischen 5.000 und 30.000 PLN anfallen kann. 

Einfachere Modalitäten für Geimpfte und Genesene 

Mit einem gültigen Corona-Impfzertifikat oder dem Nachweis einer Genesung nach Erkrankung entfallen einige Beschränkungen, die für nicht geimpfte Touristen in Polen gelten. Kinder unter 12 Jahren, die in Begleitung geimpfter Erwachsener reisen, sind von der Test- und Quarantänepflicht befreit. Die Corona-Einreisebestimmungen gelten nicht nur für den Schienen- und Flugverkehr. Auch bei Eigenanreise mit dem PKW oder bei einer Grenzüberquerung zu Fuß müssen die Nachweise erbracht, oder sich in Quarantäne begeben werden. Halten Sie Ihre Dokumente bereit und unterstützen Sie so, im Falle einer Kontrolle, eine schnelle Abwicklung. In unserer Zahnklinik kümmern wir uns um Ihre Sicherheit, in dem wir erhöhte Hygienemaßnahmen ergreifen und Behandlungen nur mit Termin vornehmen.

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