Zuschüsse von der Krankenversicherung | Heil- und Kostenplan der Zahnklinik Stettin-Polen

Durch Ihre Entscheidung für eine Behandlung in unserer Zahnklinik Stettin (DIAC) in Polen müssen Sie auf die Bezuschussung Ihrer Krankenkasse nicht verzichten. Es gibt drei Wege, auf denen Sie Ihren Heil- und Kostenplan erhalten und bei der Krankenversicherung einreichen können. Der Zuschuss wird in gleicher Höhe gewährt, egal ob Sie sich in Deutschland oder in unserer Zahnklinik Stettin (DIAC) in Polen behandeln lassen.

der Heil- und Kostenplan (HKP) beim Zahnarzt wir auch bei einer Zahnbehandlung im Ausland anerkannt.
Der Heil- und Kostenplan (HKP) beim Zahnarzt wird auch bei einer Zahnbehandlung in Polen anerkannt

Wichtige Fakten zum Heil- und Kostenplan

Die Genehmigung des HKP sollte unbedingt vor der beginnenden Behandlung eingeholt werden. Ihre Krankenkasse übernimmt nur Leistungen, die sie im Vorfeld genehmigt und mit der Anerkennung des Heil- und Kostenplanes bestätigt hat. Im HKP werden Ihr zahnärztlicher Befund, die geplanten und notwendigen Schritte der Behandlung sowie das Honorar für unsere Zahnklinik in Stettin und die Laborkosten dokumentiert. Anhand dieser Informationen entscheidet die Krankenkasse über die Bezuschussung und teilt Ihnen die Höhe der übernommenen Leistungen mit.

Wie können Sie den HKP erhalten?

Vorab sollten Sie wissen, dass ein Heil- und Kostenplan auch bei einer Behandlung in Stettin-Polen anerkannt wird und bis zu vier Jahre Garantie auf Ihren Zahnersatz beinhaltet. Wollen Sie sich einen HKP einholen, können Sie uns direkt in der Zahnklinik Stettin (DIAC) besuchen und sich ein Angebot erstellen lassen. Liegen Ihnen bereits Dokumente und Röntgenbilder von Ihrem bisherigen Zahnarzt vor, bringen Sie diese am besten zum Termin mit. Der zweite Weg ist die vollständige Erstellung des Heil- und Kostenplanes in unserer Zahnklinik Stettin (DIAC) in Polen. Wir führen alle notwendigen Voruntersuchungen durch und erstellen das Dokument zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.

Da die Bezuschussung für eine Zahnbehandlung in Stettin nicht vom Zuschuss in Deutschland abweicht, können Sie sich beruhigt in unsere erfahrenen Hände begeben.

Gerne beraten wir Sie, welcher Weg für Sie optimal ist und wie Sie am schnellsten den Zuspruch Ihrer Krankenversicherung erhalten und die Behandlung in Anspruch nehmen können.

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