Garantieumfang
In den Garantieleistungen enthalten sind sowohl die Zahnbehandlungen, als auch die Prothetik. Nicht unter die Garantie fallen Provisorien und Nachbehandlungen. Beispielsweise wenn Fäden entfernt oder eine Prothese nachträglich unterfüttert wird. Wie stelle ich meine Garantieansprüche sicher?
Um die garantierten Ansprüche zu wahren, sollte man Folgendes beachten:
- regelmäßige Mundhygiene
- strikte Befolgung aller medizinischen Anweisungen (wie zum Beispiel eine Prothese während des Schlafes nicht im Mund zu behalten)
- stets sachgemäße Behandlung des Zahnersatzes
- sowie die Befolgung der Kontrolltermine einmal pro Jahr
Das Nichteinhalten der genannten Bedingungen kann zur Folge haben, dass die Ansprüche gemindert bzw. nicht anerkannt werden. Eine weitere Grundvoraussetzung für einen Garantieanspruch ist zudem die vollständige Bezahlung der Zahnbehandlung.