Krankenkassen übernehmen Kosten für Behandlung in Zahnklinik in Stettin

Die Nachfrage bei Ihrer Krankenkasse kann sich lohnen. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bieten die Möglichkeit, Zahnbehandlungen im Ausland zu bezuschussen. Der Ablauf ist einfach und funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie die Genehmigung des Heil- und Kostenplanes, den Sie von einem Zahnarzt in Deutschland erhalten. In unserer Zahnklinik Stettin (DIAC) in Polen nehmen wir die Untersuchung vor und erstellen Ihnen einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und warten auf die Genehmigung.

Bezuschussung unterscheidet sich nicht von Behandlungen in Deutschland

Einen Termin für Ihre Behandlung in der Zahnklinik Stettin (DIAC) in Polen bekommen Sie, sobald die Zustimmung Ihrer Krankenkasse vorliegt. In diesem Fall nehmen wir die Abrechnung für Ihre Behandlung direkt mit Ihrem gesetzlichen Versicherer vor. Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil, sofern die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten trägt. Bis zu 70% Ersparnis sind möglich, über den sich auch Ihre Krankenkasse freut. Während das Konzept anfänglich von einigen Krankenkassen misstrauisch betrachtet wurde, haben sich die günstigen Konditionen für Behandlungen im Ausland unterdes herumgesprochen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor einem Besuch in unserer Zahnklinik in Stettin bei Ihrer Krankenkasse zu informieren und in Erfahrung zu bringen, ob die Kostenübernahme auch bei einer Behandlung im Ausland gewährt wird.

Die Qualität ist für Ihren Krankenversicherer ein wichtiges Kriterium. Wenn Qualität dann zu einem günstigeren Preis als in Deutschland geboten wird, müssen Sie sich um die Kostenübernahme keine Sorgen machen. Gerne beraten wir Sie vorab über Ihre Möglichkeiten, wie Sie eine Genehmigung des Heil- und Kostenplans vom Zahnarzt aus dem Ausland erhalten und unser Angebot in der Zahnklinik Stettin in Polen wahrnehmen können. Die Behandlung beginnt erst, wenn die Genehmigung und Ihre Kostensicherheit vorliegt.

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